Hilfen zur Erziehung
Sie haben Kinder unter 18 Jahren?
Und Sie sind bei uns im Betreuten Einzelwohnen oder im Mutter-Kind-BEW?
Mit unseren „Hilfen zur Erziehung“ unterstützen wir Kinder und Jugendliche (ab 6 Jahren) auch direkt.
Wie unterstützen wir?
Die persönlichen Themen und aktuellen Bedürfnisse der Kinder stehen für uns im Vordergrund. Deshalb begleiten wir jedes Kind mit einer eigenen Bezugsbetreuerin aus unserem erfahrenen Team. Beide treffen sich regelmäßig zu Gesprächen und gemeinsamen Aktivitäten, die zusammen geplant werden.
Wir unterstützen Ihr Kind
- in seiner Entwicklung
- in bestimmten Lebensphasen (z.B. Pubertät)
- im Umgang mit der psychischen Erkrankung der Eltern
- wenn es zu viel Verantwortung trägt
- damit es selbst seelisch gesund und stabil bleibt
Um welche Bereiche kann es gehen?
- Schule / Ausbildung
- Kontakt mit Freund*innen
- die eigene Tages- und Freizeitgestaltung
- die Lebenssituation in der Familie
Unser Angebot
- Wir sehen und sprechen Ihr Kind regelmäßig
- Wir erkunden gemeinsam Freizeitangebote und Aktivitäten in der Umgebung
- Wir begleiten zu wichtigen Terminen (wie z.B. Hort, Schule, Ausbildung)
- Wir haben auch Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche
- Es gibt Familiengespräche
Wie beantragen Sie die Hilfe?
Wenn Ihr Kind unterstützt werden soll, sprechen Sie mit Ihrer BEW-Fachkraft.
Wir beziehen Ihr Kind mit ein.
Gibt es eine weitere sorgeberechtigte Person, beziehen wir diese auch mit ein.
Wir besprechen mit Ihnen die aktuelle Situation und den Bedarf Ihres Kindes.
Danach stellen Sie gemeinsam mit uns beim Jugendamt den Antrag nach §27.2 SGB VIII.
Dauer der Unterstützung
Die Hilfe kann für mindestens 6 Monate angeboten werden. Ist sie länger notwendig, erarbeiten wir zusammen mit dem Jugendamt einen Hilfeplan. Ihr Kind, Sie als sorgeberechtigte Mutter / Eltern und wir sind daran beteiligt.
Gut zu wissen
Wir beteiligen die Kinder und Jugendlichen aktiv und altersgemäß. Die Kinder sollten mindestens 6 Jahre alt sein.
Wir halten engen Kontakt mit Ihnen als Sorgeberechtigte. Da die Kosten für die Hilfe vom Jugendamt übernommen werden, besteht auch hier regelmäßiger Kontakt.
Wir haben Schweigepflicht und schützen Ihre Daten. Wir sind dem Kinderschutz verpflichtet.
Kontakt
Adresse
FTZ - Hilfen zur Erziehung
Goethestr. 21, 80336 München
Tel.: 089 411 119 -100
Fax: 089 411 119-399
anfragen@ftz-muenchen.de
Wir sind telefonisch da
Montag 10 - 13 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 13:30-16:30 Uhr
Donnerstag 10 - 13 Uhr
Anfahrt
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
S-Bahn Linien 1 - 6 und 8
U-Bahn Linien 1, 2, 4, 5, 7 und 8
Haltestelle Hauptbahnhof oder
U-Bahn Linien 3 und 6
Haltestelle Goetheplatz
Barrierefreiheit
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Bitte informieren Sie uns. Wir finden eine Lösung.