Zuweisungen vom Gericht („Bußgelder“)

Hinweise für zuweisende Gerichte

Mit der Zuweisung von Bußgeldern an das FrauenTherapieZentrum leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu Unterstützung unserer Arbeit.

Wir sind eingetragen in die Liste des Oberlandesgerichtes und informieren fristgerecht über den aktuellen Stand der Zuweisung.

 

Gerne senden wir Ihnen unsere Aufkleber mit der Kontoverbindung und Geldauflagen-Überweisungsträger zu.

Senden Sie einfach eine E-Mail mit Angabe der gewünschten Menge an: frauentherapiezentrum.ev@ftz-muenchen.de  oder rufen Sie uns gerne an, unter: 089/747370-36

Wir würden uns sehr freuen, wenn unsere Arbeit Ihr Vertrauen findet und Sie uns mit einer Geldauflage unterstützen. 

 

Hinweise für Zahlungspflichtige

Damit wir Ihre Zahlungen den Behörden fristgerecht melden können, geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und diesen dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.

Über Ihr Bußgeld erhalten Sie keine Zuwendungsbestätigung, das heißt sie kommt steuerrechtlich nicht als Ausgabe nach §10b in Betracht und kann daher nicht als Spende von der Steuer abgesetzt werden.

Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.

 

Bei Fragen zu Ihrem Zahlungsstand melden Sie sich gerne bei uns unter:

Tel. 089/747370-36 oder Email fatima.martim@ftz-muenchen.de .

 

Ihre Zahlungen leisten Sie bitte auf folgendes Konto:

IBAN: DE03 7019 0000 0208 9063 78

BIC: GENODEF1M01 (Münchner Bank)