Vererben & Schenkungen

Sie möchten gerne mit Ihrem Vermächtnis und Erbschaft etwas Gutes tun? Sie möchten Ihr Geld Frauen zu Gute kommen lassen, die vom Leben nicht begünstigt wurden und dringend auf Hilfe angewiesen sind? Sie schätzen die Arbeit unserer zehn Einrichtungen und möchten, dass wir weiterhin all jenen Frauen untersützen, die sonst niemand im Blick hat? Dann bedenken Sie das FrauenTherapieZentrum in Ihrem Testament und unterstützen so unsere tägliche Arbeit.

In dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie zu dem Thema “Erben und Vererben” erste, allgemeine Informationen wie zum Beispiel: “Wann ist ein Testament sinnvoll?” Oder: “Was kann man in einem Testament alles regeln?” und vieles mehr.

Wir sind uns bewußte, dass Sie besonderes Vertrauen in uns und unsere Arbeit fassen müssen, dass Sie davon überzeugt sein müssen, das wir sorgfältig und in Ihrem Sinne mit den Geldern umgehen und vieles mehr. Bitte sprechen Sie mit uns, wir nehmen uns Zeit für Gespräche, damit Sie zu einer wohl überlegten und für sich richtigen Entscheidung kommen.

Unsere Rechtsanwältin Cornelia Seybold steht Ihnen für jede Frage, für  juristische Beratung und gegebenenfalls auch zur Abfassung Ihres Testaments gerne zur Verfügung. Frau Seybold ist seit 17 Jahren im Vorstand des FrauenTherapieZentrums ehrenamtlich tätig, sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Selbstverständlich behandeln wir alles vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

Kontakt:
Cornelia Seybold, Rechtsanwältin
Schwanthalerstr. 12, 80336 München,
Tel: 089 263171, E-Mail: kontakt@kanzlei-seybold.de.