Zuweisungen vom Gericht („Bußgelder“)

Richter*innen und Staatsanwält*innen können laut Strafgesetzbuch ein Verfahren einstellen beziehungsweise eine Strafe aussetzten und den Betroffenen stattdessen zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation verpflichten. Für die Arbeit im FrauenTherapieZentrum leisten solche Zuweisungen und Geldauflagen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Hier finden Sie Informationen rund um das Thema.

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